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Regesta of the Landgraves of Hesse
(1414 Januar/Februar)
Gunther von Berlepsch erhält eine Verschreibung aus der Erbgülte zu Allendorf
Regest-Nr. 2562
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 11, Bl. 4v. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 192/193 Nr. 436. - Regestum
- Landgraf Ludwig [I.] bekundet, daß er Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürger zu Allendorf bei den Sooden geheißen hat, Gunther von Berlepsch, seiner Frau Jutta und seinem Bruder Otto, beide Söhne des +Gunter von Berlepsch, für den Landgrafen jährlich zu Weihnachten 20 1/2 Mark aus der landgräflichen Erbgülte daselbst zu verschreiben, jede Mark zu 4 Pfd. Heller Allendorfer Währung gerechnet, die mit 206 Mark ablösbar sind, so wie sie +Ritter Heinrich von Stockhausen und dessen Söhnen Otto, Heinrich, Hans, Werner und Hermann bisher verschrieben waren, jede Mark ablösbar mit 10 Mark.
- References
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Granter
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Recipient
Berlepsch, Gunther [II.] von · Berlepsch, Jutta von, Frau Gunther [II.] · Berlepsch, Otto [II.] von
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Other Persons
Berlepsch, Gunther [I.] von · Stockhausen, Heinrich [II.] von · Stockhausen, Otto von · Stockhausen, Heinrich [III.] von · Stockhausen, Werner von · Stockhausen, Hermann [II.] von · Stockhausen, Johann d.Ä. von
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Other Places
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Keywords
Amtmänner · Bürgermeister · Schöffen · Räte · Bürger · Brüder · Ehefrauen · Zahltermine · Erbgülten · Verschreibungen · Währungen, Allendorfer · Währungsrelationen
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2562 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2562> (Stand: 07.05.2026)

