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Regesta of the Landgraves of Hesse

1278 März 17

Die Witwe Margarete erhält die Villikation zu gleichem Recht wie ihr Mann

Regest-Nr. 231

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Fürst zu Solms-Braunfels'sches Archiv Braunfels, Band V, 16. Jahrhundert. Die Ausfertigung selbst ist nicht mehr zu ermitteln.
Regesta: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 79/80 Nr. 216; Urkundenbuch der Stadt Wetzlar 3, S. 661 Nr. 1188.
Regestum
Margarete, Witwe des "villicus" Wigand zu Bessingen, bekundet, daß ihr auf Bitten Landgraf Heinrichs Dechant und Kapitel des Stiftes zu Wetzlar die "villicatio" zu gleichem Rechte, wie sie ihr Mann besaß, auf Lebenszeit überlassen haben; hingegen sollen ihre Erben kein Recht darauf haben, sondern können sie höchstens aus Gnade erhalten.
Siegler: 1. Landgraf Heinrich, 2. N. N. von Breuberg.
Datum: a. 1278 in die beate Gertrudis virginis.
References

Other Persons

Margarete, Witwe des Villicus Wigand aus Bessingen · Wigand, Villicus in Bessingen · Hessen, Landgrafen, Heinrich I. · Breuberg, der von

Other Places

Bessingen · Wetzlar, Stift

Keywords

Witwen · Villikationen · Dekane · Kapitel · Fürsprecher · Stifte · Nutznieß, lebenslanger · Erben

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 231 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/231> (Stand: 04.05.2026)