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Regesta of the Landgraves of Hesse
1455 Januar 26
Belehnung des Hans von Wallbrunn
Regest-Nr. 2290
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 31, Bl. 28-28v. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 151, Nr. 257 - Regestum
- Landgraf Ludwig [I.] belehnt Hans von Wallbrunn gen. Gans mit 10 fl. jährlich aus den Renten und Zinsen zu Gießen zu Mannlehen, die mit 100 fl. ablöslich sind und dann wiederbelegt werden müssen.
Siegel des Ausstellers.
Uff sontag noch Pauli conversionis a.d.etc. 55. - References
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Lehen · Mannlehen · Renten · Zinsen · Pfänder, Auslösen von
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2290 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2290> (Stand: 06.05.2026)

