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Regesta of the Landgraves of Hesse

1413 April 9

Vergleich zwischen Henne von Liederbach und Landgraf Hermann II.

Regest-Nr. 2242

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Quittungen, Pergament mit beiden Siegeln.
Regesta: Demandt, Schriftgut 1, S. 411/413, Nr. 673.
Regestum
Henne von Liederbach d. Ä., Sohn des + Hermann von Liederbach, bekundet, daß ihn Landgraf Hermann wegen aller Schulden, Schäden und Verlusten an Pferden, Geld Harnischen, an Zehrungskosten oder anderem, wie es zwischen ihm und seinem + Vater und Landgraf Hermann und dessen + Vetter Landgraf Heinrich strittig war, gütlich und gänzlich entschädigt und bezahlt hat. Er verzichtet auf alle weiteren Forderungen und erklärt alle Urkunden darüber, die vielleicht noch gefunden werden, für ungültig.
Siegel des Ausstellers und des Henne von Eisenbach.
Dominica, qua cantatur Judica 1413.
References

Other Persons

Liederbach, Henne [I.] von · Liederbach, Hermann [I.] von · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Eisenbach, Johann III. von

Keywords

Söhne · Verwandte · Schulden · Schäden · Streitigkeiten · Pferde · Harnische · Schadensersatzleistungen · Zehrkosten · Vettern · Forderungen, Verzicht auf · Schuldurkunden

Text Basis

Regestum

Demandt, Schriftgut 1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 2242 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2242> (Stand: 04.05.2026)