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Regesta of the Landgraves of Hesse
1462 April 5
Erzbischof Diether von Mainz gewährt Landgraf Heinrich das Einlösungsrecht an Mellnau und Wetter
Regest-Nr. 16291
- Tradition
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Engrossment: A: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4777 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv〉.
B: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4778 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv〉.Document Description: A und B: Papier. Seal: A und B: Reste des Siegels auf der Rückseite. Dorsal Notes: A: Melnauw und wetter 1462.
B: Mulnauw und wetter 1462. - Regestum
- Höchst. - Erzbischof Diether von Mainz teilt Gottfried und Fyen von Hatzfeld und Johann von der Rabenau mit, daß er dem Landgrafen Heinrich von Hessen das Einlösungsrecht an Mellnau und der Hälfte von Wetter, das bisher sie vom Stift zu Mainz als Pfand hatten, überlassen habe. Er bittet sie, dem Landgrafen die entsprechenden Besitzungen ohne Weigerung einzuräumen.
Siegel des Ausstellers. -
Datum Wording
Hoest an Montag nach Judica 1462.
- References
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Place of Issue
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Granter
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Recipient
Hatzfeld, Gottfried [VI.] von · Hatzfeld, Fyn von · Rabenau, Johann von der
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Name of Seal's Owner
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Other Persons
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Other Places
Mellnau (Lkr. Marburg-Biedenkopf) · Wetter (Lkr. Marburg-Biedenkopf) · Mainz (Rheinland-Pfalz)
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Keywords
Pfandschaften · Lösungsrechte · Erzbischöfe · Burgen · Städte · Stifte
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
am Original
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 16291 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/16291> (Stand: 08.05.2026)

