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Regesta of the Landgraves of Hesse
1476 Oktober 16
Hans Becker schwört Urfehde
Regest-Nr. 15916
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3046 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 2, Nr. 201〉. Document Description: Papier, beschädigt, aufgezogen (lt. Findbuch). Seal: Das Siegel ist über Papier aufgedrückt (lt. Findbuch). Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 196, Nr. 20. - Regestum
- Hans Becker aus der Burg Gelnhausen, der wegen Straßenraubs von Landgraf Heinrich von Hessen und seinen Vettern gefangen gehalten wurde, wird mit den Landgrafen dahin vertragen, daß er schwört, innerhalb der nächsten vier Jahre überhaupt nicht und danach nur nach Fehdeansage gegen den Landgrafen vorzugehen. Innerhalb dieser vier Jahre hat er sich auf Erfordern als Einspänniger zur Verfügung zu halten und außerdem seinen Anteil am Straßenraub (3 ½ fl.) herauszugeben.
Siegel des Johann von Bune. -
Datum Wording
1476 uff sancti Gallen tag (lt. Findbuch).
- References
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Granter
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Recipient
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Name of Seal's Owner
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm I. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.
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Other Places
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Keywords
Urfehden · Straßen, Sicherheit auf · Einspänner · Fehden · Gefangene, Freilassen von · Burgen
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15916 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/15916> (Stand: 24.05.2026)

