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Regesta of the Landgraves of Hesse
1495 April 11
Heinz Lune schwört Landgraf Wilhelm und dem Kloster Haina Urfehde
Regest-Nr. 15074
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2367 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 578〉. Document Description: Papier, faltenbrüchig (lt. Findbuch). Seal: Die Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch). Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 196, Nr. 61. - Regestum
- Luneheyntze, der mit dem Kloster Haina im Streit lag und deswegen im landgräflichen Gefängnis auf der Burg in Marburg war und daraus freigelassen wurde, schwört Urfehde. Er verspricht, sich weder am Landgrafen noch am Kloster Haina und deren Landen und Leuten zu rächen. Er stellt Bürgen, die 150 fl. Bürgschaftsgeld setzen und ihn im Übertretungsfall ins Gefängnis zurück bringen müssen.
Siegel des Johann d.Ä. Schenk zu Schweinsberg und Junkers Dietrich Hun von Ellershausen. -
Datum Wording
1495 sabbato post dominicam Judice me domine (lt. Findbuch).
- References
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Granter
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Recipient
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Name of Seal's Owner
Schenk zu Schweinsberg, Johann d.Ä. · Huhn von Ellershausen, Dietrich
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Other Places
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Keywords
Klöster · Gefangene, Freilassen von · Bürgen · Burgen · Urfehden
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15074 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/15074> (Stand: 25.05.2026)

