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Regesta of the Landgraves of Hesse
1366 Dezember 5
Quittung des Ritters Hermann von Hertingshausen
Regest-Nr. 1346
- Tradition
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Engrossment: Papier mit rückseitig aufgedrücktem Siegel und dem Rückvermerk des 14.Jhs.: Hermani de Hertingishusen quitacio. - Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Regesta: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 65, S. 101. - Regestum
- Ritter Hermann von Hertingshausen, Friedrich, sein Bruder, und Friedrich sein Sohn, Knappen, bekunden, daß Landgraf Hermann ihnen von den 20 Mark, die er ihnen und Herrn Heinrich von Hanstein zum vergangenen Martinitag geben sollte, ihnen als ihren Anteil 10 Mark gezahlt hat. - Es siegelt Hermann von Hertingshausen. - 1366 crastino die sancte Barbare virginis.
- References
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Other Persons
Hertingshausen, Hermann [II.] von · Hertingshausen, Friedrich [II.] von · Hertingshausen, Friedrich [III.] von · Hessen, Landgrafen, Hermann I. · Hanstein, Heinrich [II.] von
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Keywords
Quittungen · Ritter · Knappen · Wäppner · Termine · Schulden
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Schriftgut
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1346 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1346> (Stand: 11.05.2026)

