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Regesta of the Landgraves of Hesse
1419 Januar 5
Graf Wilhelm von Henneberg belehnt Graf Johann von Katzenelnbogen mit Dornberg
Regest-Nr. 12883
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 930 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 60, Nr. 11〉. Document Description: Membran und Schrift gut erhalten (lt. Findbuch). Seal: Das Siegel liegt bei. Copies: Staatsarchiv Marburg, K. Kopiar, 349, um 1430; Staatsarchiv Marburg, Katzenelnbogen, 16. Jahrhundert. Regesta: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium III, fol. 287v; Kasseler Repertorium I, S. 678; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 807 Nr. 2893. - Regestum
- Mainz. - Graf Wilhelm von Henneberg belehnt Graf Johann von Katzenelnbogen und seine Frau Anna und ihre Erben, Söhne wie Töchter, mit dem Schloß Dornberg mit allem Zubehör, als einem rechtmäßigen Erblehen, so wie es Graf Johanns Vorfahren bereits inne hatten. Lehensverplichtung Graf Johanns.
Siegel des Ausstellers. -
Datum Wording
Geben zu Mentz 1419 uff den abent des zwolfften unsers herren Jhesu Christi.
- References
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Place of Issue
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Granter
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Recipient
Katzenelnbogen, Grafen, Johann IV. · Katzenelnbogen, Grafen, Anna, Frau Johanns IV., geb. Gräfin von Katzenelnbogen
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Name of Seal's Owner
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Other Places
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Keywords
Lehen, erbliche · Ehefrauen · Lehen, weibliche · Söhne · Töchter
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 12883 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/12883> (Stand: 30.05.2026)

