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Regesta of the Landgraves of Hesse
1476 Februar 29
Revers Graf Philipp von Katzenelnbogen über die Jagdrechte im Häuser Wald
Regest-Nr. 12868
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 792 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 51, Nr. 13〉, gleichzeitig, mit dem Vermerk copia collationata et concordat cum originali. Regesta: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1637 Nr. 5872. - Regestum
- Graf Philipp von Katzenelnbogen bekundet, daß ihm Pfalzgraf Friedrich bei Rhein gestattet hat, lebenslänglich im Häuser Wald unter dem Lorscher Hain zu jagen. er verpflichtet sich, niemand anderes hinzuzuziehen, bezeugt, daß er dort keine Jagdgerechtigkeit hat, sondern nur aus Gnade und Gunst jagen darf, und verpflichtet sich, keinerlei Instrument, Urkunde oder sonstiges Zeugnis ausfertigen zu lassen, welches den Pfalzgrafen in seinen Rechten beeinträchtigen könnte.
Siegel des Ausstellers. -
Datum Wording
Geben uff donrstag nach dem eschermittwochen 1476.
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Further Information
Datum von anderer Hand nachgetragen. Es handelt sich um eine auf Pergament geschriebene Reinschrift, die zwar nicht vollzogen worden ist, doch dann aber als wörtliche Vorlage für die Ausfertigung gedient hat.
- References
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Granter
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Recipient
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Name of Seal's Owner
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Other Places
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Keywords
Reverse · Wälder · Jagdrechte · Privilegien · Rechte, Bestätigen von
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 12868 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/12868> (Stand: 07.05.2026)

