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Regesta of the Landgraves of Hesse
1358
Keine Bede- und Zollfreiheit in der Stadt Alsfeld
Regest-Nr. 1245
- Tradition
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Prints: Archiv für hessische Geschichte IV, 2, 3, Nr. IX 10. (Auszug). Regesta: Scriba, Regesten Urkunden Hessen 4, Nr. 4336. - Regestum
- Landgraf Heinrich [II.] zu Hessen verordnet, dass um der langen und treuen Diensten der Stadt Alsfeld willen, für niemanden von der Bede und dem Zoll, welche von beweglichen und unbeweglichen Gütern der Stadt zu entrichten gebühre, eine Befreiung stattfinden solle.
- References
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Dienste · Städte · Bede · Zölle · Bedefreiheit · Zollfreiheiten
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Scriba, Regesten
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1245 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1245> (Stand: 08.05.2026)

