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Regesta of the Landgraves of Hesse
1371 März 22
Hans Stebin erhält eine Verschreibung auf Bede und Geschoß in Alsfeld
Regest-Nr. 11668
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Darmstadt. Pergament, die Siegel abgefallen. Regesta: Ebel, Regesten Stadt Alsfeld, S. 121 Nr. 48. - Regestum
- Landgraf Heinrich zu Hessen und sein Vetter Hermann verschreiben dem Hans Stebin, dessen Gattin Edeleude und beider Sohne Steben 20 Pfund Heller Alsfelder Währung auf Bede und Geschoß der Stadt Alsfeld für 200 Pfund Heller, womit sie ihr Vorwerk und ihre Mühle zu Ludenrade von Wygand von Buchinoywe eingelöst haben; die 20 Pfund Heller aber sollen dem Hans Steben etc. jährlich auf u. froywen tag lichtmesse den man nennet purificacio fallen, solange bis die 200 Pfund zurückgezahlt sind.
...1371 an deme sunabende vor deme suntage als man singit judica. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Steben, Johann · Steben, Edelinde, Frau Johanns · Steben, Stephan · Buchenau, Wigand [I.] von
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Other Places
Alsfeld, Bede · Alsfeld, Währung · Alsfeld, Geschoß · Leuderode, Mühlen · Leuderode, Vorwerk
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Keywords
Vettern · Ehefrauen · Söhne · Beden · Währungen, Alsfelder · Geschosse · Steuern · Vorwerke · Mühlen · Verschreibungen · Darlehen, Tilgung von
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Ebel, Alsfelder Regesten 1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 11668 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/11668> (Stand: 02.07.2026)

