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Regesta of the Landgraves of Hesse

1370 Mai 24

Landgraf Heinrich erhält Vorkaufsrecht für Ludenbach

Regest-Nr. 11659

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Generalrepetitorium s.v. Ludenbach. Pergament, durch Moder stark beschädigt, aufgezogen, mit einem undeutlichen, nicht mehr näher bestimmbaren und neu an der Urkunde befestigten Siegel. Rubrum saec. XVI.
Regesta: Huyskens, Klöster an der Werra, S. 455 Nr. 1174.
Regestum
Die Brüder Hartung, Curd, Otte und Tyle von Volkershausen bekunden, daß Landgraf Heinrich zu Hessen, von dem sie das um 50 Mark Eschweger Währung an Propst und Konvent des Klosters zu Germerode verkaufte Dorf Ludenbach zu Lehen haben, das Recht haben soll, dieses Dorf um die Kaufsumme wiederzukaufen, wenn die gen. Brüder das in den nächsten 10 Jahren nach Datum dieser Urkunde nicht getan haben. Ebenso sollen die früher aus dem gen. Dorfe gemachten Verschreibungen, die etwa das gen. Kloster an sich lösen würde, um dieses Kaufgeld von den gen. Brüdern und später dem Landgrafen zurückgekauft werden können.
Siegler: Die Aussteller.
Datum: An dem fritage noch unsers herren uffart.
References

Other Persons

Völkershausen, Hartung von · Völkershausen, Kurt von · Völkershausen, Thiele von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Other Places

Eschwege, Währung · Germerode, Kloster · Laudenbach, Dorf

Keywords

Brüder · Rückkaufrechte · Dörfer, Verkauf von · Verkäufe · Klöster · Pröpste · Währungen, Eschweger · Konvente · Verschreibungen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Huyskens, UB Klöster an der Werra

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 11659 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/11659> (Stand: 08.05.2026)