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Regesta of the Landgraves of Hesse
1359 Oktober 25
Landgraf Heinrich II. verspricht den Bürgern zu Felsberg Unterstützung
Regest-Nr. 10960
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Dep. Stadt Felsberg. Seal: Von dem anhängenden Siegel nur noch ein Rest. Regesta: Demandt, Quellen Fritzlar, S. 408 f. Nr. 249. - Regestum
- Landgraf Heinrich von Hessen versichert seine Bürger zu Felsberg (Vels-) der Unterstützung des landgräflichen Amtmannes zu Gudensberg (-dins), falls die Leute des Gerichtes Balhorn das jährliche Geld nicht einlösen, welches die genannten Bürger für jene geborgt und sich dem entsprechend Happel Katzmann (Katzeman) gegenüber verpflichtet haben; der Amtmann soll die Leute des Gerichts Balhorn in dem Maße pfänden, als es zur Zahlung der Gülte notwendig ist.
Siegel des Ausstellers. -
Datum Wording
Geg. 1359 an dem fritage vor sente Symonis et Iude tage.
- References
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Granter
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Recipient
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Other Persons
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Other Places
Felsberg, Bürger · Gudensberg, Amtmänner · Balhorn (Gem. Bad Emstal), Gericht
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Keywords
Bürger · Amtmänner · Bürgen · Schulden, Begleichen von · Gerichte · Gülten · Pfändungen
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Quellen Fritzlar
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 10960 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/10960> (Stand: 08.05.2026)

