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Regesta of the Landgraves of Hesse
1344 März 30
Burglehnsrevers der Brüder von Pappenheim auf Burg Schartenberg
Regest-Nr. 1066
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 57, Bl. 26-27. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 57, S. 87. - Regestum
- Rabe, Herbold und Rabe, Brüder von Pappenheim, Ritter, bekunden, daß Landgraf Heinrich [II.] und sein Sohn Otto [der Schütz] sie als Erbburgmannen auf das Haus Schartenberg aufgenommen haben und sie und ihr Haus Kanstein schützen und verantworten sollen, ausgenommen gegen Erzbischof und Stift Köln. Die Aussteller öffnen den Landgrafen ihr Haus Kanstein außer gegen Köln und Paderborn. - Siegel der Aussteller - 1344 des dinstages noch dem Palmetag.
- References
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Other Persons
Pappenheim, Rabe [II.] von · Pappenheim, Rabe [I.] von · Pappenheim, Herbold [I.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz · Köln, Erzbischöfe
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Other Places
Schartenberg, Burg · Schartenberg, Erbburgmännern · Kanstein, Burg · Köln, Erzstift · Kanstein, Öffnungsrecht · Paderborn, Stift
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Keywords
Erbburgmannen · Ritter · Burgen · Erbburgmannen · Öffnungsrechte · Häuser, feste · Öffnungsverträge · Brüder · Verwandte
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1066 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1066> (Stand: 09.05.2026)

