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Regesta of the Landgraves of Hesse
1496 Mai 23
Gottfried von Treisbach setzt eine Mühle als Pfand
Regest-Nr. 10265
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Kugelhaus. Pergament, ursprünglich anhängendes Siegel fehlt. Regesta: Eckhardt, Die oberhessischen Klöster 2, S. 205 Nr. 423. - Regestum
- Gottfried von Treisbach und seine Ehefrau Lise von Windhausen (Winthusen), deren Irrung mit Pater Bernhard (Rotert) und den Brüdern des Hauses zum Löwenbach in Marburg wegen der streitigen Gülturkunden und 400 Gulden Landgraf Wilhelm (III.) durch einen Spruch von 1496 Mai 21 entschieden hatte, verpflichten sich gemäß diesem Urteil ihre Erben, dem Fraterhaus binnen einem Monat nach ihrem Tode 100 rheinische Gulden auszuzahlen, und setzen ihre Mühle zu Wambach und 2 Wiesen gen. die Dhamenwiesen ebendort hinter den Erlen zum Unterpfand.
Siegler: der Aussteller.
Datum am montage nach dem heiligen pfingstage a.d. 1496. - References
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Other Persons
Treisbach, Gottfried von · Windhausen, Lise von, Frau des Gottfried von Treisbach · Rotert, Bernhard · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.
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Other Places
Marburg, Fraterhaus zum Löwenbach · Wambach, Mühle · Wambach, Dhamenwiesen
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Keywords
Ehefrauen · Streitigkeiten, Vermitteln in · Mühlen · Währungen, Rheinische Gulden · Gulden, Rheinische · Fraterhäuser · Schiedssprüche, Umsetzung von · Flurnamen · Gülturkunden · Pfandschaften
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Eckhardt, Klosterarchive 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 10265 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/10265> (Stand: 04.05.2026)

