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Regesta of the Landgraves of Hesse

1496 Mai 23

Gottfried von Treisbach setzt eine Mühle als Pfand

Regest-Nr. 10265

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Kugelhaus. Pergament, ursprünglich anhängendes Siegel fehlt.
Regesta: Eckhardt, Die oberhessischen Klöster 2, S. 205 Nr. 423.
Regestum
Gottfried von Treisbach und seine Ehefrau Lise von Windhausen (Winthusen), deren Irrung mit Pater Bernhard (Rotert) und den Brüdern des Hauses zum Löwenbach in Marburg wegen der streitigen Gülturkunden und 400 Gulden Landgraf Wilhelm (III.) durch einen Spruch von 1496 Mai 21 entschieden hatte, verpflichten sich gemäß diesem Urteil ihre Erben, dem Fraterhaus binnen einem Monat nach ihrem Tode 100 rheinische Gulden auszuzahlen, und setzen ihre Mühle zu Wambach und 2 Wiesen gen. die Dhamenwiesen ebendort hinter den Erlen zum Unterpfand.
Siegler: der Aussteller.
Datum am montage nach dem heiligen pfingstage a.d. 1496.
References

Other Persons

Treisbach, Gottfried von · Windhausen, Lise von, Frau des Gottfried von Treisbach · Rotert, Bernhard · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Other Places

Marburg, Fraterhaus zum Löwenbach · Wambach, Mühle · Wambach, Dhamenwiesen

Keywords

Ehefrauen · Streitigkeiten, Vermitteln in · Mühlen · Währungen, Rheinische Gulden · Gulden, Rheinische · Fraterhäuser · Schiedssprüche, Umsetzung von · Flurnamen · Gülturkunden · Pfandschaften

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Eckhardt, Klosterarchive 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 10265 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/10265> (Stand: 04.05.2026)