Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Verordnung über die Reisepässe von Juden, 5. Oktober 1938
Das Reichsinnenministerium erlässt eine Verordnung, durch die alle Reisepässe von Juden für ungültig erklärt werden. Die Passinhaber sind verpflichtet, die Pässe binnen 14 Tagen einzureichen. Die mit Geltung für das Ausland gültigen Pässe werden wieder gültig, wenn sie von der Passbehörde mit einem Merkmal versehen werden, das den Inhaber als Juden kennzeichnet.
Anmerkung:
Die Reisepässe wurden nach dieser Verordnung auf der Seite, die den Namen des Inhabers zeigt, mit einem großen roten „J“ gekennzeichnet, dem sogenannten Judenstempel. Die diskriminierende Kennzeichnung sollte vor allem nichtjüdischen Deutschen Einreiseschwierigkeiten in andere Länder ersparen. De facto führten die mit dem Judenstempel gekennzeichneten Pässe zur Abweisung vieler jüdischen Emigranten oder Flüchtlingen an der Grenze anderer Länder, zum Beispiel der Schweiz.
(OV)
- Belege
- Reichsgesetzblatt Jahrgang 1938, Teil I, S. 1342
- Empfohlene Zitierweise
- „Verordnung über die Reisepässe von Juden, 5. Oktober 1938“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3843> (Stand: 13.7.2020)
- Ereignisse im September 1938 | Oktober 1938 | November 1938
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