Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Eingliederung von Radio Frankfurt in die Reichsrundfunkanstalt, 1. April 1934
Mit Wirkung zum 1. April 1934 wird der 1923 gegründete und seit 1924 Programme ausstrahlende Radiosender Frankfurt der Südwestdeutschen Rundfunk G.m.b.H. in der Eschersheimer Landstraße in Frankfurt am Main (Bezeichnung bis Ende 1932 Südwestdeutsche Rundfunkdienst A.G., kurz: SÜWRAG) in die Reichs-Rundfunk-Gesellschaft (RRG, umgangssprachlich auch: „Reichsrundfunkanstalt“) eingegliedert. Damit verwandelt sich die Betreibergesellschaft des Radio Frankfurt unter dem Namen „Reichssender Frankfurt“ in eine Filiale der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft mbH. Die bisherige Südwestdeutsche Rundfunk G.m.b.H. wird liquidiert.
Bereits seit 1925 halbstaatlich
Wie bei allen übrigen Radiosendern in Deutschland, die sich bis dahin anteilig noch in privater Hand befanden, wurde die Verstaatlichung des Südwestdeutschen Rundfunkdienstes und des Frankfurter Radios bereits 1932 mit der zweiten Rundfunkreform eingeleitet und nach der Machtübernahme durch die nationalsozialistische Regierung 1933 vollendet. Die Südwestdeutsche Rundfunkdienst A.G. war seit 1925 gemeinsam mit acht weiteren deutschen Rundfunkgesellschaften in der „Reichs-Rundfunk-Gesellschaft mbH“ (RRG) zusammengeschlossen. Dies hatte zur Folge, dass die Südwestdeutsche Rundfunkdienst A.G. schon seit 1925 teilweise in staatlichem Besitz, jedoch nicht vollständig unter staatlicher Kontrolle stand. Das Übergewicht der Länder bei der Kontrolle des Rundfunks veranlasste 1932 Reichskanzler Franz von Papen (1879–1969) nach der Entmachtung der gewählten preußischen Minderheitsregierung („Preußenschlag“), eine weitreichende Rundfunkreform durchzusetzen. Dabei wurden neue Programmrichtlinien in Kraft gesetzt und die regionalen Sendegesellschaften in gemeinnützige Gesellschaften umgewandelt. 1933 mussten die in der RRG zusammengeschlossenen Gesellschaften ihre Anteile an der Dachorganisation an das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda abgeben.
(KU)
- Belege
- Jana Behrendt, Die Landesrundfunkanstalten und ihre Archive, in: Markus Behmer (Hrsg.), Das Gedächtnis des Rundfunks. Die Archive der öffentlich-rechtlichen Sender und ihre Bedeutung für die Forschung, Wiesbaden 2014, S. 25-48, hier: S. 31
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 372
- Weiterführende Informationen
- Deutsches Rundfunkarchiv: Rundfunk vor 1933: Südwestdeutscher Sendebezirk: http://www.dra.de/rundfunkgeschichte/radiogeschichte/organisation/pdf/SWR_1924-1933.pdf (abgerufen am 28.3.2016)
- Wikipedia: Hessischer Rundfunk (abgerufen am 28.3.2016)
- Wikipedia: Reichs-Rundfunk-Gesellschaft (abgerufen am 28.3.2016)
- Empfohlene Zitierweise
- „Eingliederung von Radio Frankfurt in die Reichsrundfunkanstalt, 1. April 1934“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/731> (Stand: 9.12.2022)