Regesten der Landgrafen von Hessen
1468 Juni 21
Wetzlar klagt gegen Heinrich III.
Regest-Nr. 9570
- Überlieferung
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Ausfertigung: Entwurf: In den Formelteilen textlich verkürzter, stark korrigierter und ohne Intitulatio versehener Entwurf der städtischen Kanzlei, Stadtarchiv Wetzlar, Urkunden, Kasten 91, 1468 Juni 21. Papier, 15. Jahrhundert. Am linken oberen Blattrand gleichzeitiger Vermerk: Wetzflar contra lantg(rave) von Hessen. Eine Ausfertigung konnte bisher nicht gefunden werden. Regesten: Regesten Kaiser Friedrichs III., 8, S. 197 Nr. 277. - Regest
- Kaiser Friedrich teilt Landgraf Heinrich (III.) von Hessen mit, Bürgermeister und Rat der Stadt Wetzlar hätten ihm vorbringen lassen, sie und etliche ihrer Bürger würden durch ihn in ihren Freiheiten und altem Herkommen beeinträchtigt, namentlich sei ihr Mitbürger Gottfried Alpach am Gericht zu Aßlar bekümmert worden. Aufgrund der Appellation der Wetzlarer befiehlt er ihm deshalb, die Beschwerungen innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt dieses Briefes abzustellen, lädt ihn andernfalls auf den 45. Tag nach Ablauf dieser Frist von 15 Tagen vor sich und gebietet ihm, solange das Verfahren vor ihm und dem kaiserlichen Kamemrgericht anhängig ist, nichts gegen die Wetzlarer zu unternehmen.
Am XX. tag juny. - Nachweise
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Weitere Personen
Friedrich III., Kaiser · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Alpach, Gottfried, Bürger in Wetzlar
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Weitere Orte
Wetzlar, Stadt · Wetzlar, Bürgermeister · Wetzlar, Bürger · Aßlar, Gericht
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Sachbegriffe
Kaiser · Bürgermeister · Räte · Städte · Klagen, Vorbringen von · Bürger · Freiheiten, Berauben von · Gerichte · Appellationen · Kammergerichte, kaiserliche · Vorladungen, vor Gericht
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Regesten Kaiser Friedrich III., 8
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 9570 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9570> (Stand: 26.04.2024)