Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1507 Juli 22

Die Brüder von Hundelshausen verkaufen ihren Zehnten in Hilgershausen

Regest-Nr. 5154

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 272, Bl. 270v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 640 Nr. 1674.
Regest
[Kassel]. - Landgraf Wilhelm [II.] gestattet den Brüdern Philipp und Johann von Hundelshausen, aus ihrem Zehnten zu Hilgershausen und anderen Gefällen, die sie vom Landgrafen zu Lehen haben, 16 Viertel Frucht als jährliche Gülte für 100 fl. an Henne und Hentze Diepel, Bürger zu Kappel, wiederkäuflich zu verkaufen. Doch soll dadurch das Lehen nicht geschmälert werden; die Brüder Philipp und Johann von Hundelshausen sollen vielmehr ihre Lehnsverpflichtungen auch weiterhin erfüllen und diese Gülte innerhalb von 5 Jahren zurückkaufen. Geschieht das nicht, ist der Landgraf zur Einlösung ermächtigt.
Sekret des Ausstellers.
Kassel am tage Marie Magdalene 1507.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Hundelshausen, Philipp [II.] von · Hundelshausen, Jost von · Diepel, Henne, Bürger in Kappel · Diepel, Hentze, Bürger in Kappel

Weitere Orte

Kappel, Bürger · Kassel · Hilgershausen, Zehnten

Sachbegriffe

Brüder · Verkäufe, Zustimmung zu · Verwandte · Bürger · Lehen, Kauf von · Wiederkaufsrechte · Pfänder, Auslösungspflicht · Gefälle · Frucht · Gülten, jährliche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5154 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5154> (Stand: 26.04.2024)