Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Landgericht Frankfurt zuständig für Aburteilung der in Auschwitz begangenen NS-Verbrechen, 17. April 1959
Fritz Bauer (1903–1968), von 1956 bis 1968 Hessischer Generalstaatsanwalt, erwirkt vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Beschluss, dass die Zuständigkeit für die Aburteilung der in Auschwitz und Auschwitz-Birkenau verübten NS-Verbrechen, insbesondere an den Juden Europa, dem Landgericht Frankfurt am Main zufällt. Den am 20. Dezember 1963 eröffnenden Auschwitz-Prozess gegen 22, später 20 Angeklagte hat Bauer „als treibende Kraft sorgsam vorbereiten lassen“1, unter anderem indem er von Zeithistorikern Gutachten über das NS-Regime und seine Verbrechen anfertigen lässt. Die Ermittlungen gehen 1961 in eine gerichtliche Voruntersuchung über, in deren Kontext auch dem Untersuchungsrichter Heinz Düx (1924–2017) eine zentrale Rolle zukommt.
(CP)
- Godau-Schüttke, Dr. Fritz Bauer, S. 83. ↑
- Belege
- Godau-Schüttke, Dr. Fritz Bauer, in: Zwischen Recht und Unrecht. Lebensläufe deutscher Juristen, S. 83
- Fischer, Frankfurter Auschwitz-Prozess, in: Lexikon der „Vergangenheitsbewältigung“ in Deutschland, S. 128-132
- Empfohlene Zitierweise
- „Landgericht Frankfurt zuständig für Aburteilung der in Auschwitz begangenen NS-Verbrechen, 17. April 1959“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3633> (Stand: 12.8.2020)