Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1491 April 14

Verschreibung Wilhelm III. für die Antoniter in Grünberg

Regest-Nr. 10390

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, A 3 Grünberg, 1491 April 14. Pergament, stockfleckig. Provenienz und Signatur: Hessen. Ursprünglich anhängendes Siegel fehlt.
Regesten: Glaser, Geschichte der Stadt Grünberg Nachdr., S. 91; Wagner, Die geistlichen Stifte 1, S. 16; Scriba, Regesten Urkunden Hessen 2, Nr. 2609; Eckhardt, Die oberhessischen Klöster 3, 1, S. 434 f. Nr. 615.
Literatur: Küther, Grünberg, S. 114, 166, 181 f., 195; Rady, S. 410.
Regest
Jakob Ebelson, Präzeptor des Hauses St. Antonii zu Grünberg (Grun-), bekennt, daß Landgraf Wilhelm (III.) zu Hessen ihm und seinen Nachfolgern das Altar- und geistliche Lehen in dem Hospital genannt zu St. Elisabeth außerhalb von Grünberg nach Wortlaut einer Verschreibung gegeben hat. Sie lautet:
Landgraf Wilhelm (III.) zu Hessen gibt zu Ehre und Lob Gottes, Marias, des hl. Antonius und aller himmlischen Heerscharen, seinen verstorbenen Voreltern und Eltern zum Gedächtnis und ihm und seinen Erben zum Seelenheil dem "würdigen, geistlichen", seinen lieben "Andächtigen" Jakob Ebelnson, Präzeptor des Hauses St. Antonii zu Grünberg, und allen nachfolgenden Präzeptoren aus sonderlicher Zuneigung, Gnade und Gunst zu dem genannten Jakob und seinem Hause, seine auf Latein ius patronatus und Kollation genannte Gerechtigkeit des Altars und geistlichen Lehens in dem Hospital genannt zu St. Elisabeth außerhalb seiner Stadt Grünberg, so daß in Zukunft der Präzeptor und dessen Nachfolger an des Landgrafen und seiner Erben Statt den Altar und das Lehen für ewige Zeiten zu leihen, geben und zu bestellen haben sollen, ohne Beeinträchtigung des Landgrafen, seiner Erben oder sonst eines in ihrem Namen, doch unter der Bedingung, daß sie den Gottesdienst und die Messen auf dem Altar nach Gebühr, und wie das fundiert, hergekommen und gemacht ist, bestellen und versorgen und von dem restlichen (anderen) zugehörigen Gefälle allezeit und ewig sechs arme, bedürftige Menschen aus der Stadt Grünberg, falls man sie dort hat, sonst aber aus der Landschaft mit Leibesnahrung und anderer "ziemlicher" Notdurft unterhalten und versorgen, bei einem Todesfall auch einen neuen Armen dafür aufnehmen sollen, was zu halten Jakob für sich und seine Nachfolger zugesagt und worüber er dem Landgrafen seinen "Reversbrief" gegeben hat. Wird das von Jakob und dessen Nachfolgern nicht befolgt, so soll diese "Gift" und Verschreibung ungültig und der Landgraf und seine Erben berechtigt sein, das Lehen wieder an sich zu nehmen, es zu verleihen und damit zu verfahren, wie es vorher geschah und von seinen Eltern auf ihn gekommen und bisher gehalten ist.
Siegler: der Aussteller mit seinem Sekret.
(...) gegeben (...) uff donerstag nach dem sontage quasimodogeniti a.d. 1491.
Nachweise

Weitere Personen

Ebelson, Jakob, Präzeptor der Antoniter in Grünberg · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Weitere Orte

Grünberg, Antoniter · Grünberg, Elisabethhospital · Grünberg

Sachbegriffe

Präzeptoren · Antoniter · Mönche, Antoniter · Altarlehen · Lehen, geistliche · Hospitäler · Verschreibungen · Seelstiftungen · Heilige, Maria · Heilige, Antonius · Heilige, Elisabeth · Patronatsrechte · Gerechtigkeiten, Besitz von · Erben · Gefälle · Arme, Versorgung von · Reversbriefe

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Eckhardt, Klosterarchive 7

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10390 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10390> (Stand: 28.04.2024)