Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Keine Tagung des Nauheimer Kreises in der Frankfurter Paulskirche, 21. November 1949
Der Magistrat der Stadt Frankfurt lehnt die Bitte des Vorsitzenden des Nauheimer Kreises, Prof. Ulrich Noack (1899–1974) ab, die Paulskirche für eine Tagung des Kreises zur Verfügung zu stellen, die in Rengsdorf verboten worden ist. Der Magistrat verweist darauf, dass die vertraglichen Bestimmungen über die Verwendung der Paulskirche eine solche Tagung nicht möglich machen. Dem Beschluss des Magistrats lägen demnach keine politischen Gesichtspunkte zugrunde.
Der Staatssekretär im hessischen Innenministerium, Hermann Bach (1897–1966), teilt dazu mit, dass Innenminister Heinrich Zinnkann (1885–1973; SPD) gegen das Verbot von Tagungen des Nauheimer Kreises in Hessen sei und dem Kabinett gegenüber eine entsprechende Empfehlung aussprechen werde. Am 22. November entscheidet die Hessische Landesregierung, in der hessischen Verfassung gebe es keine rechtliche Grundlage, den Nauheimer Kreis oder seine Tagungen zu verbieten.
(OV)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.11.1949, S. 3
- Frankfurter Zeitung, 23.11.1949, S. 3
- Weiterführende Informationen
- Wikipedia: Nauheimer Kreis (eingesehen am 21.11.2022)
- Empfohlene Zitierweise
- „Keine Tagung des Nauheimer Kreises in der Frankfurter Paulskirche, 21. November 1949“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3414> (Stand: 21.11.2022)