Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1525 März 8

Hans Müller schwört Landgraf Philipp Urfehde

Regest-Nr. 15213

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2356 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 546⟩.
Stückbeschreibung: Papier, löchrig (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regest
Hans Müller von Kassel, der am Überfall auf den landgräflichen Münzmeister Erasmus von Baumbach auf offener Straße beteiligt war und vom Gericht in Kassel zum Tode verurteilt wurde, wird auf Fürbitten der zur Fastenzeit in Kassel anwesenden Fürstlichkeiten begnadigt und schwört Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen und sein Recht vor den zuständigen Gerichten zu suchen. Er stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall wieder ins Gefängnis bringen oder 500 fl. zahlen müssen.
Siegel des Bürgermeisters Thiele Herold und der Stadt Sontra.

Wortlaut der Datierung

1525 mitwochen nach dem Sontag Invocavit (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Müller, Hans, aus Kassel

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Herold, Thiele [I.] · Sontra, Stadt

Weitere Personen

Baumbach, Erasmus [I.] von

Weitere Orte

Kassel · Sontra, Bürgermeister · Sontra

Sachbegriffe

Todesstrafen · Überfälle · Räuber · Urfehden · Gefangene, Freilassen von · Bürgen · Straßen, Sicherheit auf · Bürgermeister

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15213 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15213> (Stand: 28.04.2024)