Regesten der Landgrafen von Hessen
1525 März 8
Hans Müller schwört Landgraf Philipp Urfehde
Regest-Nr. 15213
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2356 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 546〉. Stückbeschreibung: Papier, löchrig (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge. - Regest
- Hans Müller von Kassel, der am Überfall auf den landgräflichen Münzmeister Erasmus von Baumbach auf offener Straße beteiligt war und vom Gericht in Kassel zum Tode verurteilt wurde, wird auf Fürbitten der zur Fastenzeit in Kassel anwesenden Fürstlichkeiten begnadigt und schwört Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen und sein Recht vor den zuständigen Gerichten zu suchen. Er stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall wieder ins Gefängnis bringen oder 500 fl. zahlen müssen.
Siegel des Bürgermeisters Thiele Herold und der Stadt Sontra. -
Wortlaut der Datierung
1525 mitwochen nach dem Sontag Invocavit (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Todesstrafen · Überfälle · Räuber · Urfehden · Gefangene, Freilassen von · Bürgen · Straßen, Sicherheit auf · Bürgermeister
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15213 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15213> (Stand: 11.05.2024)