Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Kein Verbot von Veit Harlan-Filmen in Hessen, März 1952
Die hessische Regierung gibt bekannt, dass es kein generelles Verbot der Filme Veit Harlans in Hessen geben wird. Sofern für die öffentliche Ruhe und Ordnung keine Gefährdung entstehe, können die Filme aufgeführt werden. Ein Verbot könnte zudem auch Schadensersatzklagen nach sich ziehen.
(MB)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12.3.1952, S. 8
- Empfohlene Zitierweise
- „Kein Verbot von Veit Harlan-Filmen in Hessen, März 1952“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/4031> (Stand: 1.4.2019)