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Frankfurter Magistrat erklärt Bahnhofsviertel zum Sperrgebiet, 22. August 1986

Der Frankfurter Magistrat beschließt, das Bahnhofsviertel zum Sperrgebiet zu erklären.

Der Entscheidung voraus ging eine langwierige Debatte und die Vorlage eines städtischen Papiers durch den damals noch amtierenden Oberbürgermeister Walter Wallmann (1932–2013; CDU), das die Grundlage für ein „sauberes“ Bahnhofsviertel stellen soll. Durch die Sperrgebietsverordnung soll Prostitution im Stadtteil um den Frankfurter Hauptbahnhof unterbunden und somit auch die „Begleitkriminalität“ ihrer Grundlage entzogen werden.1 Erklärtes Ziel ist der „Schutz der Jugend und die Wahrung des öffentlichen Anstandes“, sowie mittelfristig die Wiederherstellung eines „bürgerlichen“ Wohngebietes. Dabei soll laut CDU-Fraktion „Das Bahnhofsviertel unter geänderten Verhältnissen das werden, was es einmal war, ein Wohnviertel mit Geschäften und Kleingewerbe. (...) Bei der Neuordnung des Bahnhofsviertels wollen wir nicht, daß daraus ein Bankenviertel entsteht.2
(NT)


  1. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.5.1985, S. 35: Stadt will endlich Entscheidung übers Bahnhofsviertel.
  2. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 27.12.1986, S. 42: Der Kommentar: Sperrgebiet.
Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Frankfurter Magistrat erklärt Bahnhofsviertel zum Sperrgebiet, 22. August 1986“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/1526> (Stand: 26.11.2022)
Ereignisse im Juli 1986 | August 1986 | September 1986
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