Regesten der Landgrafen von Hessen
1385 Juli 22
Landgraf Hermann II. verspricht Erzbischof Adolf von Mainz geistliche Gerichte unangetastet zu lassen
Regest-Nr. 12138
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 752 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 47, Nr. 81〉. Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 2, S. 332. - Regest
- Landgraf Hermann II. verspricht Erzbischof Adolf von Mainz, seinen Nachkommen und dem Stift Mainz sie an ihren geistlichen Gerichten und an ihrer Pfaffheit geistlich und werntlich künftig unbedrängt und ungehindert zu lassen. Auch versichert er, alle Geistliche bei ihren Rechten und Freiheiten zu belassen und ihnen ihre Gülten, Zehnte, Renten und Gefälle, wo auch immer sie gelegen sind, ungehindert zukommen zu lassen.
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Wortlaut der Datierung
dat. in die bte. Marie Magdalene LXXX quinto (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Erzbischöfe · Gerichtsprivilegien, für Geistliche · Renten · Zehnte · Gefälle · Gerichte, geistliche · Freiheiten, Bestätigen von · Rechte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 12138 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12138> (Stand: 11.05.2024)