Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Bildung einer Bannmeile um den Hessischen Landtag nicht möglich, 19. Januar 1950
Dem hessischen Kabinett wird ein juristisches Gutachten vorgelegt, nach dem es aufgrund der hessischen Verfassung nicht möglich ist, eine Bannmeile um den Sitz des Hessischen Landtags zu bilden. Damit wird eine entsprechende Erwägung hinfällig, die der Landtag getroffen hatte, nachdem am 14. Dezember 1949 Mitglieder der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) im Zuge einer Demonstration in den Landtag eingedrungen waren.
(OV)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.1.1950, S. 3
- Weiterführende Informationen
- Wikipedia: Hessischer Landtag (eingesehen am 19.1.2019)
- Empfohlene Zitierweise
- „Bildung einer Bannmeile um den Hessischen Landtag nicht möglich, 19. Januar 1950“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3531> (Stand: 23.4.2019)