Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Hessische Landesregierung hält Wehrklage für zulässig, 19. März 1952
Die hessische Landesregierung hält die Feststellungsklage zum beabsichtigten Wehrgesetz für zulässig. Das Bundesverfassungsgericht hatte an alle Landesregierungen die Klage zugeleitet, mir der Bitte um Antwort über die jeweilige Regierungshaltung zur Klage.
(MB)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.3.1952, S. 3
- Empfohlene Zitierweise
- „Hessische Landesregierung hält Wehrklage für zulässig, 19. März 1952“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/4041> (Stand: 2.5.2019)