Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1489 Juli 24

Seibold Löw von Steinfurth erhält eine Rente

Regest-Nr. 7780

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Wohl ehemals Staatsarchiv Darmstadt, Kriegsverlust 1944.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 66r.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 46, Nr. 175.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Seibold Löw von Steinfurth mit acht Gulden Geld oder in Gießen gängiger Währung aus den Renten, Zinsen und Gefallen zu Gießen, wie er sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug, mit dem Unterschied des Ablösungsvorbehalts mit 80 Gulden, die dann innerhalb zweier Monate auf seinem Eigengut nächst dem Fürstentum wieder angelegt und zu Lehen empfangen werden sollen, als Mann- und Burglehen.

Wortlaut der Datierung

Sant Jacobs des heiligen aposteln obent.

Nachweise

Aussteller

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Empfänger

Löw von Steinfurth, Siebold [II.]

Siegler

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Weitere Orte

Gießen (Lkr. Gießen)

Sachbegriffe

Währungen, Gießener · Gülten · Gefälle · Lehen, Bestätigen von · Lehen, Auslösen von · Lehen, Wiederbelegungsverpflichtung · Eigengüter · Mannlehen · Burglehen

Textgrundlage

Regest

Wolf, Lehensurkunden

Stückangaben

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7780 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7780> (Stand: 07.05.2024)