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Verordnung gegen die Unterstützung der Tarnung jüdischer Gewerbebetriebe vom 22. April 1938

Verordnung gegen die Unterstützung der Tarnung jüdischer Gewerbebetriebe, 22. April 1938

Eine von Hermann Göring (1896–1946) als „Beauftragter für den Vierjahresplan“ erlassene „Verordnung gegen die Unterstützung der Tarnung jüdischer Gewerbebetriebe“ verbietet allen deutschen Staatsangehörigen, aus eigennützigen Beweggründen dabei behilflich zu sein, den jüdischen Charakter eines Gewerbebetriebs (§ 1) zu verschleiern, um die Bevölkerung oder die Behörden irrezuführen. Ebenso wird unter harter Strafandrohung verboten, wer für einen Juden ein Rechtsgeschäft schließt und dabei der Gegenseite verschweigt, dass er für einen Juden tätig ist.
(OV)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Verordnung gegen die Unterstützung der Tarnung jüdischer Gewerbebetriebe, 22. April 1938“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3844> (Stand: 22.4.2021)
Ereignisse im März 1938 | April 1938 | Mai 1938
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