Regesten der Landgrafen von Hessen
1507 Juni 18
Wilhelm II. verspricht den Bürgen gegenüber Goslar Schadloshaltung
Regest-Nr. 5069
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 225, Bl. 201. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 621 Nr. 1627. - Regest
- [Kassel]. - Landgraf Wilhelm II. verspricht Konrad von Mansbach, Ritter, Amtmann zu Vacha, und dem Kammermeister Rudolf von Waiblingen und Bürgermeister, Rat der Stadt Kassel, die sich gegenüber der Stadt Goslar für 2000 fl. verbürgt haben, die der Landgraf Juni 24 des kommenden Jahres zurückzahlen will, wegen des von ihnen gelobten Einlagers bei Zahlungsverzug Schadloshaltung.
Siegel des Ausstellers.
Kassel fritags nach Veiti 1507.
Anschließend die Bemerkung, daß der Schadlosbrief für die Stadt Kassel noch durch die Bestimmung erweitert worden ist, daß sie sich gegebenenfalls an den landgräflichen Erbzinsen schadlos halten kann. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Mansbach, Konrad von · Waiblingen, Rudolf von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Ritter · Amtmänner · Bürgen · Bürgschaften · Schadlosbriefe · Bürgermeister · Räte · Einlager
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5069 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5069> (Stand: 02.05.2024)