Regesten der Landgrafen von Hessen
1495 November 22
Wilhelm III. bestätigt den Zunftbrief der Schneider in Neukirchen
Regest-Nr. 6658
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 220, Bl. 146. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 886 Nr. 2316. - Regest
- Landgraf Wilhelm III. bestätigt den Schneidermeistern zu Neukirchen den ihnen vormals von Graf Johann von Ziegenhain verliehenen Zunftbrief und bestimmt, daß jeder, der hinfort der Zunft und Bruderschaft angehören will, dem Landgrafen und ihrem Handwerk je 3 rheinische fl. geben muß. Wer außerhalb ihrer Zunft Kleider näht, soll das dem Handwerk und dem Landgrafen mit je 10 Weißpfennigen büßen. Die Amtleute sollen dem Handwerk zu dieser Buße verhelfen und die Übertreter des Gebots gegebenenfalls pfänden. Der Landgraf behält sich die Änderung des Zunftbriefes jederzeit vor und siegelt mit seinem Sekret.
An sant Cecilien dag a. d. etc. 95. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Ziegenhain, Grafen, Johann II.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Schneider · Handwerker · Zunftbriefe, Bestätigen von · Grafen · Kleidung, Nähen von · Zünfte · Zunftordnungen · Handwerker · Währungen, Rheinische Gulden · Währungen, Weißpfennige · Weißpfennige · Bußen · Amtleute · Gerichtsvollzieher
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6658 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6658> (Stand: 19.05.2024)