Regesten der Landgrafen von Hessen
1506 Juli 14
Burkhard von Kramm erhält 50 fl. Dienstgeld
Regest-Nr. 5084
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 239, Bl. 226. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 627 Nr. 1641. - Regest
- [Kassel]. - Burkhard von Kramm bekundet, daß ihm Landgraf Wilhelm laut inserierter Urkunde 50 fl. Dienstgeld auf Lebenszeit, die jährlich zu Michaelis aus der landgräflichen Kammer fällig sind, verschrieben hat. Dafür soll er des Landgrafen Diener und als solcher verpflichtet sein. Nach seinem Tode sollen seinen Erben jedoch nur noch 30 fl. als Manngeld aus der Kammer zustehen. Diese sind mit 600 fl. ablösbar, die dann entsprechend wieder belegt werden müssen.
Siegel des Landgrafen.
Kassel uff dinstag nach sant Margrethen tag 1506.
Der Aussteller beschwört diese Verpflichtungen und siegelt.
Tag und Datum wie oben. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Urkunden, inserierte · Dienstgelder · Kammern, landgräfliche · Zahltermine · Erben · Verschreibungen, lebenslängliche · Manngelder · Pfänder, Auslösen von · Eide
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5084 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5084> (Stand: 04.05.2024)