Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1489 Juli 24

Seibold Löw von Steinfurth erhält eine Rente

Regest-Nr. 16049

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Darmstadt.
Siegel: Mit angehängtem Siegel.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 46, Nr. 175.
Regest
Revers des Seibold Löw von Steinfurth für Landgraf Wilhelm [III.] über die Belehnung mit acht Gulden Geld oder in Gießen gängiger Währung aus den Renten, Zinsen und Gefallen zu Gießen, wie er sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug, mit dem Unterschied des Ablösungsvorbehalts mit 80 Gulden, die dann innerhalb zweier Monate auf seinem Eigengut nächst dem Fürstentum wieder angelegt und zu Lehen empfangen werden sollen, als Mann- und Burglehen.

Wortlaut der Datierung

Sant Jacobs des heiligen aposteln obent.

Nachweise

Aussteller

Löw von Steinfurth, Siebold [II.]

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Siegler

Löw von Steinfurth, Siebold [II.]

Weitere Orte

Gießen (Lkr. Gießen)

Sachbegriffe

Währungen, Gießener · Gülten · Gefälle · Lehen, Bestätigen von · Lehen, Auslösen von · Lehen, Wiederbelegungsverpflichtung · Eigengüter · Mannlehen · Burglehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 16049 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16049> (Stand: 15.05.2024)