Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

(1406) März 4

Antwort Landgraf Hermanns auf Schreiben in Streitsache Otto Mühlenbach

Regest-Nr. 11292

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Stadtarchiv Göttingen.
Siegel: Verschlußsiegel abgefallen.
Rückvermerke: Den ersamen wissen luten dem rate zu Gottingen unsern lieben besundern frunden dari debet.
Regesten: Armbrust, Göttingens Beziehungen , S. 42 f. Nr. 93.
Regest
Kassel. - Herman lantgrave zu Hessen, Unser fruntlicher grus zuvor. Ersamen wissen lute lieben besundern frunde. Antwortet auf das Schreiben des Göttinger Rates, das von dem auf Mittwoch, März 3 angesetzten Tag mit Otto Mühlbach und dessen Frau handelt und die mitgeschickte Abschrift des Briefes, den die Gebrüder Stephan und Heinrich Hase und Eckbrecht von Schachten an Göttingen gesandt hatten: Er habe zunächst an einem Freitag mit Stephan Hase und am folgenden Sonntag mit diesem, dessen Bruder Heinrich und Eckbrecht von Schachten verhandelt, in der Absicht, die Sache wegen des Hauptgeldes zu entscheiden auf Grund der Verabredung mit Hans Swanfloigel. Die beiden Gebrüder und Eckbrecht hätten aber andere Dinge hineinmengen wollen, und daran wäre der Vergleichsversuch gescheitert, wie der Landgraf dem Göttinger Rate schon berichtet hätte [1406 Februar 24]. Wenn jene den Verlauf in ihrem Briefe anders darstellten, so sagten sie die Unwahrheit, und uns virdrusset, daz sie unwarheid uff uns schreiben. Der Landgraf hätte gern Göttingens Wunsch erfüllt und durch sein Urteil festgestellt, wem Hauptgeld und Zinsen auszuzahlen seien, das hätten aber die drei durch ihr Verhalten verhindert. Darum habe Herman auf "gestern" einen Tag angesetzt, um zwischen Göttingen und Otto Mühlenbach und dessen Frau wegen des Hauptgeldes eine Entscheidung zu treffen und auch die Gebrüder Hase dazu entboten; aber die Zusammenkunft sei nicht zu stande gekommen. Die übrigen Ansinnen der Göttinger entsprächen nicht den bisherigen Besprechungen und Abmachungen wie aus der beiliegenden Abschrift eines göttingischen Briefes hervorginge. Hätte der Landgraf so etwas geahnt, er würde sich mit der ganzen Sache gar nicht befaßt (bekrodet) haben. Bittet, Ratsfreunde heute über acht Tage, das ist am Donnerstag nach Reminiscere (März 11), nach Kassel zu schicken, wohin er Stephan und Heinrich ebenfalls bestellen werde, sofern der Rat die Zusammenkunft sofort annehme und uch mit Otten Mulenbach und siner husfrauwen scheiden lasset umbe houbtgelt und gulde nach inhalte uwers brieffs, als disse ingeslossen notel ußwiset oder daß diese eine Entscheidung annehmen, entsprechend den Unterhandlungen mit Schwanenflügel. Bittet um schriftliche Antwort.

Wortlaut der Datierung

Datum Cassele quinta ante dominicam, qua cantatur in ecclesia die Reminiscere, nostri sub secreto.

Nachweise

Ausstellungsort

Kassel

Aussteller

Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Empfänger

Göttingen, Rat

Siegler

Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Personen

Mühlenbach, Otto, landgräflicher Diener · Mühlenbach, Grete, Frau Ottos · Hase, Stephan [II.] · Hase, Heinrich [II.] · Schachten, Eckebrecht von · Schwanenflügel, Hans

Weitere Orte

Göttingen, Rat · Grebenstein, Amtmänner

Sachbegriffe

Streitigkeiten, Vermitteln in · Vermittlungen, gescheiterte · Ehefrauen · Brüder · Schiedstage · Amtmänner · Zinsen, Streit um · Besitzstreitigkeiten · Landgrafenitinerar

Textgrundlage

Regest

Armbrust, Güttingens Beziehungen

Stückangaben

Armbrust, Göttingens Beziehungen

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 11292 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11292> (Stand: 01.05.2024)