Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

(14)91 April 20

Otto von Solms setzt einen Rechtstag für Hermann III. Riedesel fest

Regest-Nr. 10393

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Freiherrlich Riedeselsches Samtarchiv Lauterbach, 12, 9. Papier, mit Verschlußsiegel.
Regesten: Riedesel zu Eisenbach 2, S. 440 f. Nr. 1497.
Regest
Otto, Graf zu Solms und Herr zu Münzenberg (Myntzenberg), an Hermann (III.) Riedteseln, Erbmarschall zu Hessen, und Menges Holzapfel zu Fetzberg (Holczappeln zu Vaitzbergk): In der Sache zwischen dem Erzbischof zu Mainz (Mentze) und Euch, die nach einem Anlaß auf uns gekommen ist, setzen wir Euch einen Tag auf Mai 15 (uff sondag Exaudi) gegen Abend in Butzbach (Butzpach) zu sein, um Montags früh nach laut des Anlasses und der Zuschreibung unserer Herrn von Mainz und Hessen (Hesßen) zu verhandeln, um zu einer Einigung zu kommen. Der Erzbischof, dem wir den Tag auch verkündet haben, wird einen seiner Schreiber schicken; Ihr könnt verfügen, daß auch der Landgraf einen Schreiber dazu schickt, wie wir ihn auch darum gebeten haben.
...am mytwochen nach dem sondag Misericordia Domini.
Beilagen: 1) Der Anlaß enthält u.a., daß jeder seine Gefangenen in unsere Hände stelle und daß die Fehde ab sein solle, und daß wir die Gefangenen auf einen alten "Urfrieden" freigeben sollen, doch daß jeder Teil seine Atzung und Zehrung bezahle. Demnach wollet die Gefangene, die ihr von dem Erzbischof habt, freigeben, doch daß sie uns von ihren Wirten Bekenntnis über Bezahlung von Atzung und Zehrung bringen. Wir werden dann tun, was der Anlaß weiter von uns fordert. An den Erzbischof zu Mainz (Mentz), Euren Widerteil, haben wir ebenso geschrieben.
2.) Du, Hermann Riedesel, hast einen besonderen Anlaß mit Conrad und Jacob Büchsenmeister (Buchssenmeynstern) und Gobel Hen. Bei dem Tage zwischen dem Erzbischof zu Mainz und Dir soll auch dieser Fall verhandelt werden. Der Anlaß enthält Bestimmungen über die Gefangenen (wie oben); wenn Du Gefangene hast, so laß sie frei (wie oben). Deinen Widerteil haben wir ebenso geschrieben.
Nachweise

Weitere Personen

Solms-Braunfels, Grafen, Otto II. · Riedesel zu Eisenbach, Hermann III. · Vetzberg, Meingoz von · Conrad, Büchsenmeister · Jakob, Büchsenmeister · Gobel, Henne · Büchsenmeister, Jakob

Weitere Orte

Münzenberg, Herren · Fetzberg · Mainz, Erzbischöfe · Butzbach

Sachbegriffe

Grafen · Herren · Schiedsrichter · Erbmarschälle · Erzbischöfe · Streitigkeiten, Vermitteln in · Rechtstage, Festsetzen von · Atzungen · Zehrkosten · Fehden, Aussetzen von · Schreiber · Gefangene, Freilassen von · Büchsenmeister · Handwerker, Büchsenmeister

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Becker, Riedesel zu Eisenbach 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10393 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10393> (Stand: 29.04.2024)