Regesten der Landgrafen von Hessen
1462 April 5
Erzbischof Diether von Mainz teilt der Gemeinde Wetter mit, daß er dem Landgrafen Heinrich ein Einlösungsrecht eingeräumt hat
Regest-Nr. 16295
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4782 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv〉. Stückbeschreibung: Papier. Siegel: Siegelrest auf der Rückseite. Rückvermerke: Wetter 1462. - Regest
- Höchst. - Erzbischof Diether von Mainz teilt Schultheiß, Bürgermeister, Rat und ganzer Gemeinde des Tales Wetter mit, daß er dem Landgrafen Heinrich von Hessen das Einlösungsrecht an der Pfandschaft über die Teile, die bisher vom Stift Mainz an Gottfried und Fy von Hatzfeld und Johann von der Rabenau verpfändet waren, gewährt hat. Er befiehlt ihnen daher, dem Landgrafen oder seinem Bevollmächtigten Huldigung und Eide zu tun und entbindet sie bis zu dem Zeitpunkt, da das Stift die Pfandschaft lösen wird, von allen Eiden, die sie ihm geleistet haben.
Siegel des Ausstellers. -
Wortlaut der Datierung
geben zu Hoest am montag nach dem Sontag Judica 1462.
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Hatzfeld, Gottfried [VI.] von · Hatzfeld, Fyn von · Rabenau, Johann von der
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Pfandschaften · Huldigungen · Eide, Entbinden von · Bürgermeister · Schultheiße · Räte · Stifte · Erzbischöfe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
am Original
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 16295 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16295> (Stand: 01.05.2024)