Regesten der Grafen von Ziegenhain
Landgraf Ludwig I. von Hessen bestätigt die Erbhuldigung der Stadt Rauschenberg
Regest-Nr. 1325
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. / Papier, deutsch; undatiert, ca. 18. Jahrhundert; ohne Siegel. - Regest
- Landgraf Ludwig [I.] von Hessen bekundet, dass, da Graf Johann [II.] von Ziegenhain (Ziegenhain) und Nidda (Nidde) ohne leibliche Nachkommen verstorben ist, die Herrschaft und Grafschaft zu Ziegenhain und Nidda, mit Schlössern, Städten und allen Zugehörungen, auf ihn, Landgraf Ludwig, und seine Erben und die Nachkommen des Landes Hessen gefallen ist. Daher habe ihm, seinen Erben und den Nachkommen des Landes Hessen, die Stadt Rauschenberg die Erbhuldigung geleistet, worauf hin sich Landgraf Ludwig zum rechtmäßigen Stadtherren über Rauschenberg erklärt und gelobt die Stadt in ihren bisherigen Freiheiten und Rechten zu belassen. Geben uff Dinstagk nach dem Suntag Jocunditas. Anno Domini Millesimo quadringentesimo quinquagesimo. [vgl. ID 1327]
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Landgrafen · Besitzansprüche · Erben · Erbe, Ziegenhainisches · Erbschaften · Ziegenhainer Erbe · Lehen, Ziegenscheinische · Erbgüter, Ziegenhainische · Erbstreitigkeiten · Erbhuldigungen · Huldigungen
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1325 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1325> (Stand: 19.05.2024)