Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

(um 1490)

Peter Schwind wird reisiger Knecht des Landgrafen

Regest-Nr. 6503

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 65, Bl. 40v, durchstrichen.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 833 Nr. 2162.
Regest
Landgraf Wilhelm III. bestellt Peter Schwind (Swinden) zu seinem Knecht und Diener auf Lebenszeit. Er erhält jährlich 12 fl. in Gold, die der Darmstädter Landschreiber zahlen wird, und ein Hofkleid wie die anderen landgräflichen reisigen Diener. Er ist verpflichtet, gegen jedermann zu dienen, und soll, wenn er angefordert wird, mit zwei Pferden und einem Knaben erscheinen. Steht er zu der Zeit im Dienst eines anderen Fürsten, braucht er gegen diesen nicht mitzuziehen; führt dieser zur Zeit eine eigene Fehde, braucht er erst nach deren Ausgang zum Landgrafen zu kommen. Peter darf jedoch nicht Diener des Erzbischofs von Mainz werden. Wenn Peter zum Dienste erfordert wird, soll er für sich und seine Pferde im Jahr 20 fl. in Gold, Futter und Mahl und Nagel und Eisen erhalten, nicht aber die 12 fl., jedoch Ersatz seines reisigen Schadens. Wenn man seiner nicht mehr bedarf und seine Dienstzeit beendet ist, soll er doch die 12 fl. und das Hofkleid auf Lebenszeit behalten. Er muß die Amtleute zu Darmstadt und Lichtenberg über seinen täglichen Aufenthalt unterrichten, damit er zu finden ist.
Siegel des Ausstellers.
Datiert nach Einreihung der Urkunde im Kopiar.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Schwind, Peter

Weitere Orte

Darmstadt, Landschreiber · Mainz, Erzbischöfe · Darmstadt, amtleute · Lichtenberg, Amtleute

Sachbegriffe

Knechte, reisige · Diener, landgräfliche · Diener, mehrerer Herren · Währungen, Goldgulden · Landschreiber · Hofkleidung · Diener, Lohn für · Pferde · Fehden · Söldner · Erzbischöfe · Futter · Verpflegung · Nägel · Eisen · Schäden, reisige · Amtleute · Aufenthalte, Meldung von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6503 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6503> (Stand: 27.04.2024)