Regesten der Landgrafen von Hessen
(1413-1457)
Heinz erhält die Lindenmühle in Grebenstein
Regest-Nr. 3208
- Überlieferung
-
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 604, Bl. 169v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 340 Nr. 978. - Regest
- Landgraf Ludwig [I.] überträgt Heinz seine Mühle vor Grebenstein unter dem Riithberge, genannt die Lindenmühle, mit allem Zubehör zu Waldrecht gegen eine Gülte von 6 Malter Korn Grebensteiner Maßes, von denen der Altar der Heiligen drei Könige zu Grebenstein jährlich 30 Scheffel erhalten soll, einen Scheffel Mohn, 2 Fastnachtshühner und 2 fl. zur Mai- und Herbstbeede. Sind der Müller oder seine Erben gezwungen, ihr Waldrecht zu verkaufen, sollen sie dazu die Zustimmung des Landgrafen oder der Amtleute zu Grebenstein einholen. Der Landgraf wird auch dem neuen Käufer das Waldrecht halten.
- Nachweise
-
Weitere Personen
-
Weitere Orte
Grebenstein, Lindenmühle · Grebenstein, Maße · Grebenstein, Altar der Heiligen drei Könige · Grebenstein, Amtmänner
-
Sachbegriffe
Mühlen · Flurnamen · Waldrechte · Gülten · Korn · Maße, Grebensteiner · Altäre · Mohn · Fastnachtshühner · Abgaben · Hühner · Maibede · Herbstbeden · Bede · Müller · Lehen, Kauf von · Amtmänner
- Textgrundlage
-
Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3208 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3208> (Stand: 16.05.2024)