Regesten der Landgrafen von Hessen
1490 September 29
Wilhelm III. schlichtet zwischen Köln und Kleve
Regest-Nr. 8363
- Überlieferung
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Ausfertigung: Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Kurköln, Urkunden, Nr. 3334. mit 3 Siegeln. 2. Exemplar: Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Kleve-Mark. Urkunden, Nr. 2619. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] schlichtet die Streitigkeiten zwischen Erzbischof Hermann von Köln und Herzog Johann von Kleve, daß letzterer 2.000 Gulden zahlen und von einem Nachfolger des Erzbischofs wegen des Hofes Geilenkirchen nicht angehalten werden soll, bevor jene Summe zurückgegeben wurde; daß das geistliche Lehen, ein Bischofshof zu Soest, von dem Erzbischof auf Ansuchen des Herzogs vergeben und der Landdrost Philipp von Hoerden von dem weltlichen Lehen abzustehen vermocht werden soll; daß die Elmenhorten im Vest Recklinghausen von der Landsteuer frei bleiben sollen.
St. Michaelstag. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Köln, Erzbischöfe, Hermann IV. von Hessen · Kleve, Herzöge, Johann II. · Hörde, Philipp von
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Weitere Orte
Köln, Erzbischöfe · Kleve, Herzöge · Geilenkirchen, Hof · Soest, Bischofshof · Recklinghausen
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Sachbegriffe
Streitigkeiten · Schiedsgerichte · Erzbischöfe · Herzöge · Höfe · Besitzstreitigkeiten · Bischofshöfe · Landdroste · Lehen, geistliche · Schulden · Lehen, weltliche · Landsteuer · Steuern, Befreien von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Regestensammlung Wolf
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8363 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8363> (Stand: 06.05.2024)