Regesten der Landgrafen von Hessen
1493 Februar 13
Wilhelm III. verleiht den Hof in Treisbach an Martin Neumann
Regest-Nr. 6269
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 48, Bl. 35v. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 693 Nr. 1832. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß der landgräfliche Hof zu Treisbach durch den Tod seines Hofschneiders Peter Wigel frei geworden ist und er ihn an Martin Neumann zu Landsiedelrecht auf Lebenszeit verliehen hat. Dieser muß den Hof in Bau und Besserung halten und jährlich davon 6 Malter, halb Korn und halb Hafer, 4 Gänse, 4 Hühner und ein Neujahr von 1 Schilling daraus bei Zinsbuße geben. Wenn er seinen Verpflichtungen nicht pünktlich genügt, hat er sich selbst des Hofes entsetzt. Doch soll ihm, falls der Landgraf den genannten Hof verkauft oder anderweitig veräußert, gleichwohl diese Leihung gehalten werden.
Siegel des Ausstellers, rückseitig aufgedrückt.
Am mitwochen nach sant Appolonien tag 1493. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wigel, Peter · Neumann, Martin
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Höfe, landgräfliche · Landsiedelrecht · Hofschneider · Lehen, Heimfall von · Instandhaltungsverpflichtungen · Korn · Hafer · Abgaben · Gänse · Hühner · Zinsbußen · Zahltermine · Verkäufe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6269 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6269> (Stand: 06.05.2024)