Regesten der Grafen von Ziegenhain
1309 Oktober 11
Bündnis zwischen Landgraf Otto I. und Erzbischof Peter von Mainz
Regest-Nr. 91
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Urkunden Nr. 2575. Stückbeschreibung: Pergament. Siegel: Löwensiegel anhängend. Regesten: Vogt, Regesten Mainz, 1.1, S. 228, Nr. 1300; Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1, S. 189f., Nr. 521. - Regest
- Amöneburg. - Landgraf Otto [I.] von Hessen schließt mit Erzbischof Peter [von Aspelt] ein Bündnis zu gegenseitiger Unterstützung mit gesamter Macht gegen alle Angreifer; nur seine Schwestern, die Gräfinnen Sophie von Waldeck und Mechthild von Ziegenhain (Cygenhane), und ihre Kinder nimmt Otto aus; will ein Mann des einen wegen eines neuen (nova aut recens) Unrechts zu dem anderen übergehen (convolare), so darf dieser ihn als Burgmannen annehmen, muss ihn jedoch veranlassen, für seine Tat selbst einzustehen; auch gegen seinen Bruder Johann [I. von Hessen] hilft der Landgraf dem Erzbischof, wenn dieser im Recht ist, worüber in Zweifelsfällen Philipp von Falkenstein der Ältere binnen 14 Tagen entscheidet. Siegler: der Aussteller. D. Ameneburg 1309 V. id. Oct.
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Weitere Informationen
Gräfin Mechthild, geb. von Hessen, in erster Ehe verh. mit Graf Gottfried VI. von Ziegenhain, in zweiter Ehe verh. mit Philipp von Falkenstein-Münzenberg.
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
Waldeck, Grafen, Sophie · Ziegenhain, Grafen, Mechthild · Falkenstein, Philipp d. Ältere von
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Weitere Orte
Hessen, Landgrafen · Amöneburg · Falkenstein · Mainz, Erzbischöfe · Waldeck, Grafen
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Sachbegriffe
Bündnisse · Burgmannen · Erzbischöfe · Lehnswesen · Vasallen
- Textgrundlage
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Regest
Vogt, Regesten Mainz, 1.1, S. 228, Nr. 1300.
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 91 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/91> (Stand: 15.05.2024)