Regesten der Landgrafen von Hessen
1457 Oktober 31
Erzbischof Dietrich von Mainz erlaubt dem Grafen von Katzenelnbogen die Jagd in den Wäldern von Hausen und Biebesheim
Regest-Nr. 15713
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2467 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 1, Nr. 45〉. Stückbeschreibung: Stark angemodert und aufgezogen. Siegel: Siegel ab. Abschriften: Staatsarchiv Würzburg, MIB 27, fol. 292v, 15. Jahrhundert. Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1396 Nr. 4982. - Regest
- Aschaffenburg. - Erzbischof Dietrich von Mainz gestattet dem Grafen von Katzenelnbogen und dessen Jägern in den Wäldern von Hausen und Biebesheim und in der Hart vor Groß-Rohrheim, solange er lebt, zu jagen, doch soll er das keinem anderen erlauben oder jemanden daran beteiligen. Im Gernsheimer Wald und anderen daselbst gelegenen Wildbännen darf er dagegen nicht jagen und auch keine Instrumente und Urkunden ausfertigen lassen oder Zeugnisse annehmen, die diese Begnadigung beeinträchtigen würden.
Sekret des Ausstellers. -
Wortlaut der Datierung
Geben (zu Aschaffenbur)g am mandage Allerheiligen obent 1457.
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
Niedernhausen (Gem. Fischbachtal), Wald · Biebesheim am Rhein, Wald · Groß-Rohrheim · Gernsheim, Wald · Mainz, Erzbischöfe
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Sachbegriffe
Erzbischöfe · Jagdrechte · Jäger · Wälder
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15713 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15713> (Stand: 16.05.2024)