Regesten der Grafen von Ziegenhain
Landgraf Ludwig I. von Hessen bestätigt die Erbhuldigung der Stadt Neukirchen
Regest-Nr. 1332
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, 1450 Mai 14a. / Papier, deutsch; undatiert, ca. 16./17. Jahrhundert. Vermerk des Kopisten: Diese keygenwortig Copie ist collatinirt durch mich Albertin Dorbecker von Nuekirchen, prister Menzer bysthumb bobstlicher Notarien und Concordat mit synem rechten Original von wortten zu wortten des ich mit dißer myner eygen handtschrifft Zcengknisß gebe und protestir der weytter uß streckung soß vornach ist. - Regest
- Treysa. - Landgraf Ludwig [I.] von Hessen bekundet, dass, da Graf Johann [II.] von Ziegenhain (Ziegenhain) und Nidda (Nidde) ohne leibliche Nachkommen verstorben ist, die Herrschaft und Grafschaft zu Ziegenhain und Nidda, mit Schlössern, Städten und allen Zugehörungen, auf ihn, Landgraf Ludwig, und seine Erben und die Nachkommen des Landes Hessen gefallen ist. Daher habe ihm, seinen Erben und den Nachkommen des Landes Hessen, die Stadt Neukirchen (Nuekirchen) die Erbhuldigung geleistet, worauf hin sich Landgraf Ludwig zum rechtmäßigen Stadtherren über Neukirchen erklärt und gelobt hat die Stadt in ihren bisherigen Freiheiten und Rechten zu belassen. Siegler: der Aussteller. Geben zu Treysa uff unsers hern hymelfart tag Anno domini millesimo quadringentesimo quinquagesimo. [Vgl. ID 1329]
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Landgrafen · Besitzansprüche · Erben · Erbe, Ziegenhainisches · Erbschaften · Ziegenhainer Erbe · Lehen, Ziegenscheinische · Erbgüter, Ziegenhainische · Erbstreitigkeiten · Erbhuldigungen · Huldigungen · Städte, Erbhuldigung von · Stadtherren
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1332 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1332> (Stand: 03.05.2024)