Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1473 April 12

Entscheid zwischen Philipp von Katzenelnbogen und Ottilie von Nassau

Regest-Nr. 9695

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Inseriert in: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv Schublade 81, 58. Moderbeschädigt, Siegel ab.
Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1594 Nr. 5719.
Regest
Bernhard Kreiß und Johann Freie, denen die Schlichtung der Zwistigkeiten zwischen Graf Philipp von Katzenelnbogen und seiner Schwiegertochter Ottilie übertragen worden ist, entscheiden: Graf Philipp soll Ottilie ein Viertel an Limburg mit allen Nutzungen übergeben, mit dem sie wie mit ihrem anderen Gut verfahren kann, ihr darüber eine Verschreibung ausfertigen und ihr dieselbe mit allen Urkunden und Pfandbriefen, die er über dieses Viertel besitzt, überantworten. Erzbischof Johann von Trier und Landgraf Heinrich von Hessen müssen dem zustimmen. Graf Philipp bleibt berechtigt, dieses Viertel für 6000 fl. jederzeit wieder einzulösen. Kann Graf Philipp die geforderten Einwilligungen und die Huldigung der Limburger Bürger nicht erlangen, muß er Ottilie die 6000 fl. zahlen. Er hat ihr ferner an dem Tage an dem er ihr das Viertel an Limburg übergibt oder stattdessen 6000 fl. zahlt, weitere 2000 fl. zu entrichten. Die Forderungen, welche Ottilie gegenüber dem Grafen auf Hadamar und Ems erhebt, sollen zu Lebzeiten Graf Philipps beruhen, nach seinem Tode kann sie dieselben erneut aufgreifen. Es bleibt dem Grafen vorbehalten, diese Vermittlungsvorschläge anzunehmen oder abzulehnen, worüber er bis April 19 (Montag nehste nach dem heylgen Oestertag) entscheiden soll. Diese Entscheidung muß er nach Diez mitteilen. Nimmt er an, ist er verpflichtet, Ottilie das Viertel an Limburg oder das Geld Juni 3 (dornstag neheste vor dem heylgen Pfinxstage) zu Limburg zu übergeben. Lehnt Graf Philipp ab, wird das Recht keiner Seite hierdurch beeinträchtigt. Über diesen Spruch sind zwei gleichlautende Spaltzettel angefertigt und Graf Philipp und Ottilie zugestellt worden.
Geben uff montage nehest nach dem heylgen Palmetage a. etc. 73.
Nachweise

Weitere Personen

Kreis, Bernhard [I.] · Freie, Johann · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Thierstein, Grafen, Ottilie, Frau Oswalds I., verw. Gräfin von Katzenelnbogen, geb. Gräfin von Nassau · Trier, Erzbischöfe, Johann II. von Baden · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Katzenelnbogen, Grafen · Limburg · Trier, Erzbischöfe · Hadamar · Ems · Diez

Sachbegriffe

Streitigkeiten, Vermitteln in · Schiedssprüche · Streitigkeiten, um Geld · Besitzstreitigkeiten · Schwiegertöchter · Güter · Verschreibungen · Pfandbriefe · Urkunden · Erzbischöfe · Huldigungen · Bürger · Grafen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9695 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9695> (Stand: 28.04.2024)