Regesten der Grafen von Ziegenhain
Landgraf Ludwig I. von Hessen bestätigt die Erbhuldigung der Stadt Gemünden an der Wohra
Regest-Nr. 1330
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, 1450 Mai 14 und 1458 April 15. / Papier, deutsch; die Abschrift der Urkunde befindet sich zusammen mit der Abschrift der Urkunde 1458 April 15. - Regest
- Gemünden (Wohra). - Landgraf Ludwig [I.] von Hessen bekundet, dass, da Graf Johann [II.] von Ziegenhain (Ziegenhain) und Nidda (Nidde) ohne leibliche Nachkommen verstorben ist, die Herrschaft und Grafschaft zu Ziegenhain und Nidda, mit Schlössern, Städten und allen Zugehörungen, auf ihn, Landgraf Ludwig, und seine Erben und die Nachkommen des Landes Hessen gefallen ist. Daher habe ihm, seinen Erben und den Nachkommen des Landes Hessen, die Stadt Gemünden an der Wohra (gemunden ahn der ware) die Erbhuldigung geleistet, worauf hin sich Landgraf Ludwig zum rechtmäßigen Stadtherren über Gemünden erklärt und gelobt hat die Stadt in ihren bisherigen Freiheiten und Rechten zu belassen. Siegler: der Aussteller. Der gegeben ist zu Gemunden uf unser herren himmelfarten obent Sub anno domini Milesimoquadringentesimo quinquagesimo. [Vgl. ID 1328]
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Landgrafen · Besitzansprüche · Erben · Erbe, Ziegenhainisches · Erbschaften · Ziegenhainer Erbe · Lehen, Ziegenscheinische · Erbgüter, Ziegenhainische · Erbstreitigkeiten · Erbhuldigungen · Huldigungen · Städte, Erbhuldigung von · Stadtherren
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1330 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1330> (Stand: 03.05.2024)