Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1503 Dezember 30

Wilhelm II. nimmt Kloster Neuenberg in seinen Schutz

Regest-Nr. 4941

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 145, Bl. 126.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 596 Nr. 1547.
Regest
Landgraf Wilhelm II. nimmt das Kloster Neuenberg bei Fulda in seinen Schutz und Schirm, wie das schon seine Vorfahren getan haben, insbesondere deshalb, weil sie sich eines guten geistlichen reformierten Lebens befleißigen. Der Schutz soll zunächst 10 Jahre dauern, wofür sie jährlich zu Martini dem Rentmeister zu Nidda 4 fl. zahlen sollen.
Sekret des Ausstellers
Datum Kassel am sonnabinth (vor) Silvestri anno 1504.
Die Datierung stimmt nicht. Wenn, wie nach der Stellung im Kopiar anzunehmen ist, nach Weihnachtsstil datiert wurde, dann muß es heißen: Am Sonnabend vor Sylvester, denn Sylvester fiel 1503 auf einen Sonntag. Ist nach dem Normalstil datiert (was hier nicht wahrscheinlich ist), stimmt das Datum gleichfalls nicht, denn 1504 ist Sylvester ein Dienstag. Es ist also sicher ein "vor" zwischen Sonnabend und Sylvester zu ergänzen und nach Mainzer Stil zu datieren.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Weitere Orte

Kassel · Neuenberg, Kloster · Fulda · Nidda, Rentmeister

Sachbegriffe

Klöster · Schutz und Schirm · Vogteien · Vorfahren · Klosterleben, geistlich-reformiertes · Schutz, zeitlich befristet · Rentmeister · Schutzgelder

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4941 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4941> (Stand: 01.05.2024)